Der Verband
Seit über 40 Jahren gemeinsame Verantwortung für Jagd, Wild und Natur.
Seit über 40 Jahren steht der Verband der Jagdaufseher Niedersachsen e.V. (VJN) für qualifizierten Jagdschutz, fundierte Weiterbildung und den Schutz von Wild und Natur.
Auf Grundlage von § 23 BJagdG und § 29 NJagdG vertritt der VJN die Interessen der niedersächsischen Jagdaufseher gegenüber Politik, Behörden, Gesellschaft und den jagdlichen Organisationen – im Land und darüber hinaus. Mit über 600 Mitgliedern ist er einer der mitgliederstärksten Jagdaufseherverbände Deutschlands.
Der Verband hat sich der Förderung von Natur- und Umweltschutz verschrieben und unterstützt eine waidgerechte Jagdausübung auf tierschutzrechtlicher Basis.
Unsere Aufgaben
Interessenvertretung
Wir vertreten die Anliegen unserer Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.
Kompetenz im Jagdschutz
Ansprechpartner für alle Belange des Jagdschutzes nach § 23 BJagdG und § 29 NJagdG.
Natur- & Umweltschutz
Förderung von Natur- und Artenschutz als fester Bestandteil verantwortungsvoller Jagd.
Waidgerechtigkeit
Sicherung der deutschen Waidgerechtigkeit als Basis tierschutzgerechter Jagdausübung.
Aus- & Weiterbildung
Umfangreiche Seminar- und Fortbildungsangebote für unsere Mitglieder.
Vernetzung
Enge Zusammenarbeit mit anderen Jagdverbänden im Land und auf Bundesebene.
Aus- und Fortbildung
Die Aus- und Weiterbildung ist das Herzstück unserer Arbeit. Über die Jagdakademie Niedersachsen-Bremen bietet der VJN ein umfangreiches, ganzjähriges Programm – als Wochenend- und zunehmend auch als Blockseminare.
Vom Einstieg bis zur Spezialisierung begleiten wir Jägerinnen und Jäger auf jeder Stufe ihrer Laufbahn – praxisnah, fachlich fundiert und mit erfahrenen Referenten.
Dienstausweis, Verlängerung und Fortbildungsnachweis
Die Jagdbehörde bestätigt qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher auf Grundlage von § 30 Abs. 2 NJagdG und stellt einen Dienstausweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus.
Der Dienstausweis kann um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern der Jagdbehörde eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung vorgelegt wird. Bereits bei der erstmaligen Bestätigung ist eine Fortbildungsbescheinigung erforderlich, wenn der Schulungslehrgang zu diesem Zeitpunkt länger als fünf Jahre zurückliegt.
Der VJN ist anerkannter Lehrgangsanbieter und bietet passende Fortbildungen an – so unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, ihre Bestätigung rechtzeitig aufrechtzuerhalten und alle Nachweise fristgerecht zu erbringen.
Rechtsgrundlage: Ausführungsbestimmungen zum NJagdG, RdErl. d. ML v. 09.04.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 211).
